Mofas und E-Scooter sollen Dauerkennzeichen erhalten

Das Bundeskabinett hat im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV eine entscheidende Änderung beschlossen, die das Versicherungskennzeichen-System für Mofas und E-Scooter in Deutschland betrifft. Bislang ist es für Besitzer solcher Kleinfahrzeuge erforderlich, jährlich eine neue Versicherung abzuschließen, was durch ein farbiges Versicherungskennzeichen signalisiert wird – in diesem Jahr beispielsweise in Blau. Diese Regelung ermöglicht es Ordnungshütern auf […]

Das Bundeskabinett hat im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV eine entscheidende Änderung beschlossen, die das Versicherungskennzeichen-System für Mofas und E-Scooter in Deutschland betrifft. Bislang ist es für Besitzer solcher Kleinfahrzeuge erforderlich, jährlich eine neue Versicherung abzuschließen, was durch ein farbiges Versicherungskennzeichen signalisiert wird – in diesem Jahr beispielsweise in Blau. Diese Regelung ermöglicht es Ordnungshütern auf einen Blick zu erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist. Die Neuerung, die nun ab März 2026 in Kraft treten soll, sieht ein permanentes Versicherungskennzeichen vor, das bei Vertragsende wieder vom jeweiligen Versicherer eingezogen wird.

Bisherige Praxis: Jährlich wechselnde Versicherungskennzeichen

Bislang mussten Besitzer von Mofas und E-Scootern jährlich ein neues Kennzeichen erwerben, das durch verschiedene Farben die Versicherungsperiode anzeigt. Dieses jährliche System hat mehrere Vorteile: Es schafft für die Polizei eine klare Kontrolle über den Versicherungsschutz und gewährleistet, dass alle Fahrzeuge zu Beginn jedes Versicherungsjahres eine aktuelle Absicherung nachweisen müssen. Für das Jahr 2023 ist das Versicherungskennzeichen beispielsweise blau, im kommenden Jahr wechselt die Farbe wieder, um den Beginn der neuen Versicherungsperiode anzuzeigen.

Für die Fahrzeugbesitzer bedeutet das jährliche System jedoch zusätzlichen Aufwand. Neben der jährlichen Prämienzahlung müssen die Kennzeichen jedes Jahr neu beantragt und angebracht werden. Viele Versicherer bieten ihren Kunden daher eine bequeme und teilweise automatisierte Vertragsverlängerung an. Dennoch bleibt der Wechsel des Kennzeichens ein fester Bestandteil der Prozedur. Mit der Einführung des neuen Systems ab 2026 soll diese Praxis entfallen.

Neue Regelung ab 2026: Dauerhaftes Versicherungskennzeichen

Mit der Änderung, die ab März 2026 greifen soll, plant die Bundesregierung, den Verwaltungsaufwand für Versicherer und Versicherungsnehmer zu verringern. Künftig soll das Versicherungskennzeichen für Mofas und E-Scooter dauerhaft sein. Dies bedeutet, dass das einmal ausgegebene Kennzeichen nicht mehr jährlich ausgetauscht werden muss. Bei Ablauf der Versicherung wird das Kennzeichen einfach vom Versicherer wieder eingezogen, was es dem Versicherungsnehmer ermöglicht, nach Vertragsablauf entweder den Versicherer zu wechseln oder den Versicherungsschutz zu erneuern, ohne dabei ein neues Kennzeichen erwerben zu müssen.

Interessanterweise wird es weiterhin kein Zulassungsverfahren für diese Kleinfahrzeuge geben. Dies ist ein entscheidender Punkt, da eine formale Zulassungspflicht zusätzliche Kosten und Bürokratie mit sich bringen würde. Stattdessen bleibt die Pflicht zur Versicherung bestehen, die jedoch durch das neue permanente Kennzeichen für alle Beteiligten vereinfacht werden soll.

Bedenken der Versicherungswirtschaft

Trotz der Vorteile dieser neuen Regelung ist die Versicherungsbranche nicht vollständig überzeugt. Ein zentrales Bedenken liegt darin, dass Versicherer nun die zusätzliche Aufgabe übernehmen müssen, Kennzeichen nach Vertragsende wieder einzuziehen. Dies erfordert organisatorischen Aufwand und birgt das Risiko, dass einige Fahrzeugbesitzer das Kennzeichen einfach behalten, ohne die Versicherung zu verlängern.

Ein weiteres, schwerwiegenderes Bedenken der Versicherungswirtschaft ist die potenzielle Zunahme an nicht versicherten Kleinfahrzeugen im Straßenverkehr. Bislang sorgt das jährlich wechselnde Kennzeichen dafür, dass es deutlich sichtbar ist, wenn ein Fahrzeug nicht versichert ist. Mit einem dauerhaften Kennzeichen könnte es in der Praxis schwieriger werden, festzustellen, ob der Versicherungsschutz eines Fahrzeugs tatsächlich abgelaufen ist. Die Sorge ist, dass sich mehr Fahrer ohne gültige Versicherungsschutzpflicht auf die Straße begeben könnten, was rechtliche und finanzielle Konsequenzen hat.

Konsequenzen für Fahrer ohne Versicherungsschutz

Die Sorge der Versicherer ist berechtigt, denn ein fehlender Versicherungsschutz stellt nicht nur ein erhebliches Risiko für alle Verkehrsteilnehmer dar, sondern ist auch eine Straftat. Wer sein Kleinfahrzeug ohne gültige Versicherung betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit erheblichen Strafen rechnen. Die rechtlichen Folgen können eine Geldbuße, den Entzug des Führerscheins und sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr umfassen.

Für die Fahrer selbst bedeutet ein fehlender Versicherungsschutz auch ein finanzielles Risiko. Kommt es zu einem Unfall, muss der Fahrer ohne Versicherungsschutz die gesamten Kosten, darunter möglicherweise hohe Schadensersatzforderungen, selbst tragen. Gerade bei Personenschäden oder schwerwiegenden Sachschäden können solche Kosten schnell in die Höhe schießen und existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

Erhoffte Bürokratieentlastung und potenzielle Risiken

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV, das diese Änderung umfasst, zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen zu reduzieren. Durch das dauerhafte Versicherungskennzeichen für Mofas und E-Scooter wird ein jährlicher Verwaltungsakt eliminiert, was den Aufwand für Versicherer und Fahrzeughalter senken könnte. Die Regierung hofft, dadurch die Attraktivität solcher Fahrzeuge zu steigern, da weniger Verwaltungsaufwand und geringere laufende Kosten für die Nutzer anfallen.

Gleichzeitig gibt es jedoch Risiken, die bei der praktischen Umsetzung beachtet werden müssen. Die Frage, wie der Versicherungsschutz bei einem dauerhaften Kennzeichen effektiv überprüft werden kann, bleibt eine Herausforderung. Eine potenzielle Lösung wäre eine stärkere Digitalisierung der Versicherungsdaten, sodass die Polizei über eine zentrale Datenbank in Echtzeit feststellen kann, ob ein Fahrzeug aktuell versichert ist oder nicht. Ein solcher Ansatz würde jedoch eine Infrastruktur und technische Mittel erfordern, die derzeit nicht flächendeckend vorhanden sind.

Fazit

Die Änderung des Versicherungskennzeichen-Systems für Mofas und E-Scooter ist eine Maßnahme, die den bürokratischen Aufwand für Fahrzeughalter und Versicherer senken soll. Ab März 2026 wird das bisher jährlich wechselnde Versicherungskennzeichen durch ein permanentes Kennzeichen ersetzt, das nach Ablauf der Versicherung zurückgegeben werden muss. Trotz der erhofften Erleichterungen bleibt die Sorge bestehen, dass mehr Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz unterwegs sein könnten, was für die Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer erhebliche Risiken birgt.

Die Versicherungswirtschaft äußert daher deutliche Bedenken, da der jährliche Wechsel des Kennzeichens bisher ein sichtbares Zeichen für den aktuellen Versicherungsschutz darstellt. Ob und wie diese Veränderung zur gewünschten Bürokratieentlastung führt, wird sich erst in der Praxis zeigen. Bis dahin bleibt abzuwarten, welche weiteren Maßnahmen die Bundesregierung und die Versicherungsbranche ergreifen, um die Sicherheit und Transparenz im Kleinfahrzeugverkehr zu gewährleisten.

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