Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Für Schäden, die Dein Hund verursacht, kommt Deine Privathaftpflicht nicht auf. Du als Hundebesitzer haftest mit Deinem Privatvermögen. Schütze Dich daher mit einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung vor hohen Entschädigungsleistungen.
Hundehalter-Haftpflichtversicherung
3 wichtige Gründe für eine Hundehalter-Haftpflicht
Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist wichtig, weil sie Dich vor den oft hohen Kosten schützt, wenn Dein Hund Schäden oder Verletzungen verursacht – unabhängig davon, ob es ein kleiner Vorfall oder ein schwerer Schaden ist.
Teilweise Pflicht
Täglich verursachen Hunde neben Sachschäden auch Personenschäden, etwa bei Verkehrsunfällen – deshalb ist die Hundehalter-Haftpflichtversicherung in einigen Bundesländern sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Du haftest unbegrenzt
Schon die Haltung eines Tieres stellt laut Gesetz eine potenzielle Gefahr dar. Als Hundehalter haftest Du daher in unbegrenzter Höhe für alle Schäden, die Dein Hund verursacht – das nennt man Gefährdungshaftung.
Umfassender Schutz
Schutz vor den finanziellen Folgen von Personen‑, Sach- und Vermögensschäden. Neben der Begleichung berechtigter Schadensersatzansprüche werden unberechtigte für Dich abgewehrt.
umfassender Schutz
Welche Schäden deckt die Hundehalter-Haftpflicht ab und was ist wichtig?
Der Leistungsumfang Deiner Hundehalter-Haftpflichtversicherung hängt vom gewählten Tarif ab. Wir berücksichtigen Deine Wünsche und Anforderungen und finden die optimale Absicherung für Dich. Mögliche Leistungen:
Weltweiter Schutz
Achte auf weltweiten Versicherungsschutz, wenn Du Deinen Hund mit auf Reisen nimmst.
Personenschäden
Personenschäden, etwa durch einen Biss, können hohe Entschädigungskosten verursachen – diese deckt die Hundehalter-Haftpflichtversicherung ab.
Mietsachschäden
Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung übernimmt Mietsachschäden in privat gemieteten Räumen, wie in Miet- oder Ferienwohnungen.
Schäden, die Dein Hund beim Spazierengehen mit Freunden oder Familienangehörigen verursacht, sind mitversichert.
Führen ohne Leine
Führst Du Deinen Hund trotz Leinenpflicht ohne Leine und es entsteht ein Schaden, kommt die Hundehalter-Haftpflichtversicherung trotzdem für die Kosten auf.
Hundeschule
In der Hundeschule sind Schäden am Inventar oder Verletzungen durch Raufereien mit anderen Hunden mitversichert.
Hundesport
Beschädigt Dein Hund das Equipment eines Agility-Vereins, übernimmt die Hundehalter-Haftpflichtversicherung den Schaden.
Ungewollter Deckakt
Die finanziellen Folgen ungewollter Deckakte werden in der Regel von der Hundehalter-Haftpflichtversicherung übernommen.
Welpen
Schäden durch die Welpen Deiner Hündin sind bis zu einem vertraglich festgelegten Alter mitversichert.
Unter Hunden
Verletzt Dein Hund andere Hunde, übernimmt die Hundehalter-Haftpflichtversicherung die daraus entstehenden Kosten.
Bestattung
Kommt Dein Hund bei einem Unfall ums Leben, übernimmt die Hundehalter-Haftpflichtversicherung je nach Tarif die Bestattungskosten.
Forderungsausfall
Wird Dein Hund von einem anderen Hund verletzt und der Halter kann nicht ermittelt werden oder die Kosten nicht zahlen, übernimmt Deine Hundehalter-Haftpflichtversicherung.
Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben!
Hundehalter-Haftpflichtversicherung
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FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Dich hier zusammengestellt:
Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung kommt nicht für vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie für Schäden an einem selbst oder am eigenen Eigentum auf.
Kommt es bei der Hundehaltung in der Mietwohnung zu Schäden wie Biss- und Kratzspuren an unbeweglichen Mietobjekten wie Bodenbelägen, Türen oder Wänden, übernimmt die Hundehalter-Haftpflichtversicherung die Kosten – sofern der Tarif dies einschließt.
Ist die weltweite Deckung eingeschlossen, besteht Versicherungsschutz auch bei Urlaubsreisen im In- und Ausland.
Verletzt Dein Hund einen anderen Hund, so bist Du mit der Hundehaftpflicht abgesichert. Wird die Haftung geteilt, da beide Hunde nicht ganz unschuldig sind, übernimmt jede Hundehaftpflicht einen Teil der Kosten.
Erleidest Du durch den Hund eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden und der Halter des verursachenden Tieres kann nicht zahlen, übernimmt Deine Hundehalter-Haftpflichtversicherung Deine Ansprüche.
Verstirbt Dein Hund, läuft weg oder wird von Dir veräußert, endet die Versicherung umgehend. Informiere Deinen Versicherer oder uns und lege eine Bescheinigung (Tierarzt, Kaufvertrag, Abmeldebescheinigung) bei.
Melde Schäden einfach und bequem online auf unserer Internetseite oder ruf uns an – wir kümmern uns.
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