Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Für Schäden, die Ihr Pferd verursacht, haften Sie als Besitzer mit Ihrem Privatvermögen, auch wenn Sie keine Schuld trifft. Schützen Sie sich daher mit einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung vor hohen Entschädigungsleistungen.
Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Die 3 Absicherungen der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Unverzichtbar für Pferdebesitzer.
Personenschäden
Schutz vor den finanziellen Folgen durch eine Unfallverletzung eines Menschen wie beispielsweise Heil- und Pflegekosten, Verdienstausfall, Schadenersatz oder eine lebenslange Rente.
Sachschäden
Beschädigt oder zerstört Dein Pferd Gegenstände, ersetzt die Pferdehalter-Haftpflicht die Kosten für die Reparatur oder zahlt den Zeitwert des beschädigten Gegenstands aus.
Vermögensschäden
Wird der Geschädigte aufgrund eines Unfalls mit Deinem Pferd beispielsweise daran gehindert, seinem Beruf nachzugehen, kommt die Haftpflicht für die Kosten oder Verluste auf.
umfassender Schutz
Welche Schäden deckt die Pferdehalter-Haftpflicht ab?
Der Leistungsumfang Deiner Pferdehalter-Haftpflichtversicherung hängt vom gewählten Tarif ab. Wir berücksichtigen Deine Wünsche und Anforderungen und finden die optimale Absicherung für Dich. Mögliche Leistungen:
Wolfsbiss & Pferderipper
Wird Dein Pferd durch einen Wolf oder einen sogenannten Pferderipper verletzt oder getötet, übernimmt die Haftpflicht anteilig die Kosten für Behandlung oder Einäscherung.
Privater Reitunterricht
Die Pferdehalter-Haftpflicht deckt Schäden, die beim gelegentlichen Privatunterricht, etwa an Familienangehörigen oder Freunden, entstehen.
Fremdreiter und Familie
Bereiten Familienangehörige, Freunde oder andere nicht professionelle Bereiter Dein Pferd, übernimmt die Haftpflicht die vom Pferd verursachten Schäden.
Reitbeteiligung
Auch Deine Reitbeteiligung ist durch die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abgesichert.
Mietsachschäden
Die Versicherung kommt auch für Mietsachschäden auf, zum Beispiel wenn Dein Pferd einen geliehenen Pferdeanhänger beschädigt.
Personenschäden
Fügt Dein Pferd einer Person einen Schaden zu, ist die Pferdehalter-Haftpflicht für Dich da und kommt für die Schäden auf.
Pferdesport
Schäden, die Dein Pferd auf Turnieren verursacht, sind bei Einschluss ebenfalls mitversichert.
Ungewollter Deckakt
Bei ungewollten Deckschäden übernimmt die Versicherung Deine finanziellen Verpflichtungen.
Weltweiter Schutz
Gehst Du mit Deinem Pferd für eine Weile ins Ausland oder nimmst an internationalen Turnieren teil? Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.
Gebissloses Reiten
Deine Pferdehalter-Haftpflicht kommt auch dann für Schäden auf, wenn Du mit gebissloser Zäumung und ohne Sattel geritten bist.
Bestattung
Kommt Dein Pferd bei einem Unfall ums Leben, beteiligt sich die Haftpflicht an den Kosten für eine würdige Einäscherung.
Forderungsausfall
Wirst Du von einem fremden Pferd verletzt und der Halter kann nicht für Deinen Schaden aufkommen, hilft Dir Deine Haftpflicht, Deine Forderungen durchzusetzen.
Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist für jeden Pferdebesitzer unverzichtbar.
Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
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FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Dich hier zusammengestellt:
Du bist gesetzlich zum Schadensersatz verpflichtet, wenn Dein Pferd einer dritten Person einen Schaden zufügt – selbst dann, wenn Du die notwendige Sorgfalt angewendet hast und keine Schuld trägst. Diese Haftung ergibt sich allein durch die sogenannte "Tiergefahr" (Gefährdungshaftung).
Tierhüter, die zeitweise Dein Pferd als unbezahlten Gefälligkeits- oder Freundschaftsdienst beaufsichtigen oder versorgen, können ebenfalls mitversichert werden. Ist dieser Punkt für Dich wichtig, achte darauf, dass er in Deiner Haftpflichtversicherung eingeschlossen ist.
Fremdreiter sind nicht in jeder Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert. Wenn also jemand gelegentlich auf Deinem Pferd reitet, ohne dafür zu bezahlen, achte darauf, dass diese Leistung in Deiner Versicherung eingeschlossen ist.
Sehr häufig vereinbaren Pferdehalter mit einer dritten Person eine Reitbeteiligung. Wenn auch Du als Pferdebesitzer eine Reitbeteiligung ermöglichen möchtest, sollte dieser Aspekt in Deine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung aufgenommen werden.
Erleidest Du durch das Pferd eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden und der Halter des verursachenden Tiers kann nicht zahlen, übernimmt Deine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung Deine Ansprüche.
Melde Schäden einfach und bequem online auf unserer Internetseite oder ruf uns an – wir kümmern uns darum.
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